Karlsruhe - Nach der Pleite von Wirecard hofften zehntausende Aktionäre zumindest auf etwas Geld aus der Insolvenzmasse des Skandal-Konzerns. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird daraus absehbar nichts. Der neunte Zivilsenat entschied in Karlsruhe, dass geschädigte Aktionäre im Insolvenzverfahren keine einfachen Gläubiger sind - und ihre Ansprüche auf Schadenersatz daher hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten.