Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren Bundeswehroffiziers Franco A. wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige dritte Strafsenat habe die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Ohne Erfolg habe er das Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt beanstandet. „Die auf seine Sachrüge gebotene Nachprüfung des Urteils hat weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen ihm nachteiligen Rechtsfehler ergeben“, hieß es. Das Strafverfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen.