Chemnitz/Leipzig (dpa/sn) - Die rechten Ausschreitungen in Chemnitz 2018 bleiben auch acht Jahre später ein Fall für die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil aufgehoben, mit dem das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Beteiligten eingestellt worden war. Die Freisprüche für drei weitere Angeklagte wurden dagegen bestätigt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte Revision eingelegt.