Wer an einem Müllauto vorbeifährt, das gerade im Einsatz ist, muss besonders vorsichtig sein – andernfalls verhält er sich nicht verkehrsgerecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BHG) mit einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss klargestellt. Im vorliegenden Fall hatte ein Pflegedienst geklagt, nachdem eine seiner Mitarbeiterinnen mit ihrem Auto gegen eine gerade geleerte Mülltonne gefahren war, die ein Müllwerker zurück über die Straße schob.