Für beide Dienstleistungen - die Online-Datenanalyse der Schufa oder anderer Dienstleister sowie die Paketboten-Alterskontrolle - zahlen die E-Zigaretten-Händler Geld. Je nach Bestellung wird ein hoher zweistelliger Cent-Betrag oder ein niedriger einstelliger Euro-Betrag fällig, um den Jugendschutz zu gewährleisten, heißt es vom BfTG.
Was sagen die Unternehmen?
Aus Sicht der Anwältin des beklagten Unternehmens, Brunhilde Ackermann, greift die Jugendschutz-Regelung nicht, wenn das Behältnis leer ist und die Substanz, die nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden darf, noch gar nicht enthalte. Zigarettenpapier ohne Tabak, das für Zigaretten zum Selberdrehen genutzt wird, oder Pfeifen, seien schließlich auch kein nikotinhaltiges Produkt im Sinne des Jugendschutzes, argumentiert sie.
Die klagende Firma ist Mitglied im Branchenverband BfTG. Dessen Vorsitzender Dustin Dahlmann sagt: "Die Altersprüfung beim Online-Versand von unbefüllten Ersatztanks ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Jugendschutzes." Der Einwand, ein unbefüllter Tank sei für sich genommen harmlos, greife zu kurz, so BfTG-Chef Dahlmann. "Wenn Jugendliche sich funktionsnotwendige Einzelteile wie Akkuträger, Verdampferköpfe und Tanks ohne Alterskontrolle im Internet zusammenstellen können, wird der Schutzzweck des Jugendschutzgesetzes unterlaufen."