Ohne weiteres dürfen Abschleppfirmen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht unbegrenzt Standgebühren für abtransportierte Autos kassieren. Entscheidend sei der Zeitpunkt, zu dem der Halter die Herausgabe seines Fahrzeugs fordere, erklärte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner am Freitag in Karlsruhe. Wenn das Unternehmen dann anbietet, den Wagen im Gegenzug für die bis dahin entstandenen Kosten herauszugeben und der Halter diese nicht zahlt, könnten die Verwahrkosten jedoch steigen.