Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit Facebook befasst: Der dritte Zivilsenat verhandelte über die Frage, ob Facebook seine Nutzer verpflichten kann, in dem sozialen Netzwerk mit dem echten Namen aufzutreten. Geklagt hatten eine Frau und ein Mann, die Pseudonyme nutzten und deren Konten daraufhin gesperrt worden waren.