Bund-Länder-Beschluss Lockdown bis 14. Februar, schärfere Maskenpflicht, Schulen zu

Die Menschen in Deutschland werden in den nächsten Wochen nicht nur beim Busfahren ihre selbstgenähten Masken gegen „medizinische Masken“ tauschen müssen. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern wird die Maskenpflicht deutlich verschärft, der Lockdown wird bis Mitte Februar verlängert. Die Schulen bleiben zu.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Berlin/Erfurt – Im Kampf gegen das Corona-Virus wird die Maskenpflicht in ganz Deutschland deutlich verschärft. Die Maskenpflicht werde „erweitert“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstagabend nach einer weiteren Beratung mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer zum weiteren Vorgehen in der Coronapandemie. In Zukunft müssten „medizinische Masken“ unter anderem sowohl in Bussen und Bahnen als auch in Geschäften getragen werden. Die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs oder das Einkaufen mit selbstgenähten Masken oder gar Schals oder Tüchern vor dem Gesicht wird damit verboten werden. Ein Beweggrund für diese Entscheidung: Die Angst davor, dass sich die in England erstmals nachgewiesen, mutierte Version des Coronavirus auch in Deutschland explosionsartig verbreiten könnte.

Zeitpunkt für schärfere Maskenpflicht noch unklar

Ab wann genau die ausgeweitete Maskenpflicht gelten wird, ist noch unklar. Der Grundsatzbeschluss von Bund und Ländern muss noch formal in Landesrecht übersetzt werden. Das wird vermutlich in den nächsten Tagen geschehen.

Als medizinische Masken gelten neben OP-Masken vor allem solche Masken, die die Standards FFP2 oder KN95 erfüllen. Die beiden letztgenannten Typen filtern Aerosole, die möglicherweise mit Corona-Viren belastet sind, sehr viel zuverlässiger aus der Atemluft als selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen – wenn sie richtig angewendet werden. Sie schützen damit nicht nur andere vor einer Infektion mit Sars-CoV-2, sondern auch den Träger selbst. Allerdings sind sie auch deutlich teurer als OP- oder selbstgenähte Masken.

Lockdown bis 14. Januar

Während der Bund-Länder-Schalte einigten sich Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder unter anderem auch darauf, dass der derzeitige Lockdown bis mindestens zum 14. Februar verlängert wird.

Somit müssen viele Geschäfte, Restaurants und Kneipen im Freistaat zunächst noch bis Mitte Februar geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten wie bisher unter anderem für Supermärkte. Das bedeutet auch, dass die Schulen und Kindergärten im Freistaat anders als zuletzt von der Landesregierung geplant nicht Anfang Februar wieder langsam geöffnet werden. Nur die Abschlussklassen sollten im Februar wieder in den Schulen unterrichtet werden, für alle anderen bleibe es beim Distanzunterricht, sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) nach den Beratungen.

Ramelow selbst hatte sich unmittelbar vor Beginn der Bund-Länder-Beratungen offensiv dafür ausgesprochen, dass die Menschen häufiger FFP2-Masken tragen sollten, um die Zahl der Corona-Neuinfektionen zu senken. „FFP2-Masken sind dort verpflichtend zu machen, wo Menschen länger und dichter zusammenarbeiten müssen und sich nicht ausweichen können“, hatte Ramelow in einem von ihm verfassten, möglichen „Fahrplan bis Ostern“ geschrieben, der unserer Zeitung vorliegt.

Regelungen bei nicht möglichem Homeoffice

Wenn es solche Situationen in Unternehmen gebe und diese Unternehmen ihre Beschäftigten nicht ins Homeoffice schicken könnten, müssten die Arbeitgeber den Beschäftigten die Masken „kostenfrei als Teil der Arbeitsausstattung zur Verfügung zu stellen“, schrieb Ramelow. Sollte eine FFP2-Maskenpflicht für den öffentlichen Raum ausgesprochen werden, müssten diese Masken von der öffentlichen Hand erworben und „als öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger“ bereitgestellt werden.

Ausdrücklich würdigte Ramelow das gemeinsame Vorgehen der Wirtschaft mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Beide sprachen sich dafür aus, dass Unternehmen in Südthüringen direkten Zugang zu Schnelltests erhalten sollen, um ihre Mitarbeiter testen zu können. Solche Verbünde seien dringend nötig. Thüringen habe weiterhin bundesweit den höchsten Wert bei der Sieben-Tage-Inzidenz.

Nach der Bund-Länder-Konferenz erklärte Ramelow, es sei wichtig, dass weiterhin auch OP-Masken beim Einkaufen oder in Bussen erlaubt blieben. Diese sind deutlich günstiger als FFP2- oder KN95-Masken. Bei der Pandemiebekämpfung ausschließlich auf FFP2- oder KN95-Masken zu setzen, sei für einkommensschwache Haushalte nicht zu leisten. Wer in den nächsten Wochen welche Masken möglicherweise tatsächlich für ihn kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen könne, müsse noch diskutiert werden, sagte Ramelow.

Erste Kritik an Beratungsergebnis

An den Beschlüssen von Bund und Ländern gibt es unterdessen bereits erste Kritik; auch aus Thüringen. Das Ergebnis der Beratungen sei „enttäuschend“, schrieb Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) bei Twitter. Dass zum Beispiel keine verbindliche Homeoffice-Pflicht vereinbart worden sei und es keine gemeinsame Kraftanstrengung für das Lernen zu Hause gebe, bedeutet, dass erneut nur „halbe Sachen“ gemacht würden.

>>> Bund-Länder Beschlüsse

>>> Inzidenzen in der Region sinken nur langsam

Autor

Bilder