Schleusingen - Sie haben ein Etappenziel erreicht: Für Windkraftanlagen soll auch künftig kein Wald weichen müssen. Die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) „Gegenwind im Kleinen Thüringer Wald“ konnten aufatmen, als die Änderung des Thüringer Waldgesetzes am 18. Dezember 2020 beschlossen worden war. Denn in ihr festgeschrieben ist das Windkraft-Verbot in den Wäldern des Freistaats bis ins Jahr 2023. Dann soll, so die Sprecher der BI Hendrik Frühauf und Andreas Chmielewski, neu geschaut werden – überprüft sozusagen, ob die Windkraft-Ziele des Landes auch ohne Windräder im Wald erreichen lassen. „Die Windkraft-Ziele zu erreichen, war bisher auch mit der Möglichkeit, Anlagen im Wald zu errichten, nicht möglich“, fügt Hendrik Frühauf an.