München - Die europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen sind nach Einschätzung des früheren Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio verfassungsrechtlich bedenklich. In einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen in München argumentiert der prominente Jurist, dass die Art und Weise der Regulierung zu "erheblichen rechtsmethodischen Problemen" führe. Di Fabio bezieht sich auf Vorgaben zu Klimaneutralität, Menschenrechten und Ressourcenverbrauch.