Die Unionsfraktion begründete die Verschiebung der Wahl nun damit, dass „die Kandidatin über jeden juristischen Zweifel erhaben“ sein müsse, was mit den neuen Vorwürfen infrage gestellt sei. Die beiden betroffenen Professoren werden zu den Textübereinstimmungen noch Stellung nehmen müssen.
Beharrt die SPD auf Brosius-Gersdorf?
Gerade an der juristischen Fakultät hängen die Ansprüche an die akademische Redlichkeit noch etwas höher als vielleicht bei den Philosophen à la Robert Habeck. Selbst geringfügige „Überschneidungen“ könnten nach seriöser wissenschaftlicher Prüfung unter Umständen schwere Konsequenzen haben.
Dennoch hat die SPD bereits angekündigt, an der auch aus anderen Gründen umstrittenen Richterkandidatin Brosius-Gersdorf unbedingt festhalten zu wollen. Die Rede ist auch von einer „Schmutzkampagne in rechten Online-Medien“ und von mutmaßlichen Morddrohungen gegen die Juristin.
Bereits in der ersten Septemberhälfte könnte es laut den Sozialdemokraten einen weiteren Wahlversuch im Bundestag geben – sofern die Union dem noch zustimmen kann und sich in der SPD niemand eines anderen besinnt.
Uni Hamburg prüft noch nicht gegen Brosius-Gersdorf
Die Universität Hamburg betont in einer Pressemitteilung, dass die Ombudsstelle der Hochschule die erste Anlaufstelle für Hinweise auf potenzielles wissenschaftliches Fehlverhalten ist. Die Vertraulichkeit hat dabei oberste Priorität. Die Ombudsstelle wird aktiv, wenn ausreichend belegte Hinweise auf Verstöße gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis vorliegen.
Eine Veröffentlichung solcher Hinweise auf externen Websites gilt noch nicht als Meldung im Sinne der Satzung und widerspreche im Übrigen auch der geforderten Vertraulichkeit, erklärt die Hochschule.