Die Pressemitteilung 02/2025 des Verwaltungsgerichts Meiningen birgt Sprengstoff. Darin werden zwei Musterverfahren angekündigt, die für erhebliches Aufsehen sorgen dürften. Nach Angaben des Gerichts wird am 5. November über nichts Geringes verhandelt als die „Rechtmäßigkeit der Besoldung von Richterinnen und Richtern im Freistaat Thüringen in den Jahren 2020 bis 2024“. Die beiden Kläger – selbst Richter – machen demnach geltend, „dass ihre Besoldung vom Thüringer Landtag in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen wurde“. Ein Paukenschlag, falls sie recht bekämen.