Wer am 23. Februar nicht an seinem Heimatort seine Stimme zur Bundestagswahl abgeben kann, hat die Möglichkeit, dies per Briefwahl zu tun. Derzeit verschicken die Städte und Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen. Bis Ende dieser Woche sollte jeder Wähler diese in der Hand halten. Wo das nicht der Fall ist, empfiehlt sich eine Nachfrage. Mit der Wahlbenachrichtigung hat man die Möglichkeit, rasch und unkompliziert einen Wahlschein – das ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Briefwahl – zu beantragen. Das geht persönlich in der Verwaltung oder per Post, am einfachsten und schnellsten aber digital. dazu muss lediglich der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code mit dem Smartphone eingescannt werden. Sofort erscheint auf dem Display ein personalisierter Link zu einer Webseite, auf der schon fast alle Daten eingetragen sind. Man muss lediglich mit Geburtsdatum und Kontaktdaten seine Identität bestätigen. Der Wahlscheinantrag landet so automatisch, schnell und unbürokratisch an der richtigen Stelle. Eine rasche Bearbeitung und die Zusendung der Unterlagen samt Stimmzettel ist so zeitnah (nach dem Druck der Stimmzettel, was noch etwas dauern kann) möglich.
Briefwahl Leicht online zu beantragen
Ralph W. Meyer 30.01.2025 - 11:00 Uhr