Brandschutz unter Schneebergen Räumpflicht liegt bei der Verwaltung, Bürger zur Mithilfe erbeten

Norbert Kleinteich
Dieser Hydrant in der Neuhäuser Thomas-Mann-Straße wurde zuvor schon einmal von einem Anwohner in der Straße freigeräumt. Ein Schild ist nicht zu sehen. Foto: Norbert Kleinteich

Hydranten versinken in den Schneemassen. Das ist gefährlich, weil natürlich im Winter die Brandgefahr – man denke an Öfen – eher größer ist.

 
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Neuhaus am Rennweg - Zum Thema Hydranten-Räumpflicht („Freies Wort“ vom 23. Januar) wurde die Frage aufgeworfen, wer eigentlich für die Räumung der Hydranten von Schnee und Eis verantwortlich ist. Dazu schreibt die Stadtverwaltung Neuhaus auf ihrer Internetseite die Bitte: „Halten Sie die Hydranten vor Ihrem Haus oder in Ihrem Räumgebiet frei von Eis und Schnee und parken keine Autos darauf. Es ist einfach technisch nicht immer hundertprozentig möglich, den Schnee in genügendem Maß um den Hydranten herum fortzuschieben oder bei der Durchfahrt gezielt daneben abzulagern.“ Der städtische Bauhof bringt vor jeder Wintersaison extra Markierungsstäbe an den Hydranten an und ist ebenso wie die privaten Räumdienste darauf sensibilisiert. Deshalb bittet die Verwaltung die Bürger um Verständnis und erklärt: „Werden Sie nicht müde, Hydranten immer wieder und erneut freizumachen beziehungsweise freizuhalten. Es lohnt sich jederzeit – für Sie persönlich, Ihre Familie und Ihre Nachbarn.“ Vorab schickt sie noch einen Dank an alle, die so einen Beitrag zum vorsorgenden Brandschutz leisten.

Fakt ist eins, gerade in den Höhen des Rennsteigs, wo die Schneehöhen bei extremen Witterungsbedingungen sogar Hydranten „verschwinden“ lassen, stellt die Feuerwehr bei Einsätzen in den Wintermonaten immer wieder fest, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Diese sind in der Fahrbahn, im Gehweg oder seltener auch im Randstreifen eingebaut.

Hydranten, die auf Gehwegen oder an Straßenrändern liegen, werden beim Räumen von Schnee oft übersehen oder gar mit einer Schicht Schnee abgedeckt. Dies kann im Einsatzfall wertvolle Sekunden kosten. Der Vorsitzender des Thüringer Feuerwehr-Verbandes Karsten Utterodt verweist auf den Paragraphen 3 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz: Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe. Hier sei die Sicherung von Löschwasser als eine Aufgabe der Gemeinden zur Erfüllung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe festgeschrieben. Somit seien Städte und Gemeinden auch für das Freihalten von den Hydranten verantwortlich. Hydranten-Schilder zeigen beispielsweise auch der Feuerwehr die Standorte, an denen Wasser für die Brandbekämpfung entnommen werden kann. Diese Wasserentnahmestellen sind mit entsprechenden „Hinweisschildern“ zu kennzeichnen.

„Jeder Bürger sollte im eigenen Interesse den Zugang zu den Hydranten freihalten. Ob Oberflur- oder Unterflurhydrant, diese Wasserentnahmestellen können uns helfen, Leben oder Sachwerte zu retten“, sagt Mirko Jakob, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

Seitens der Stadt Neuhaus sollten und müssten die Bürger sensibilisiert werden, damit die Hydranten für die Feuerwehr frei zugänglich sind. Die Stadt müsse natürlich auch in der Wintervorbereitung die Hydranten markieren. Zwar mindestens die Oberflurhydranten, jedoch auch die Unterflurhydranten, was leider nicht überall in der Stadt und seinen Ortsteilen der Fall ist. „Wenn die Stadt durch Schneefräsen die Schneemassen beseitigt, darf sie absolut nicht die Hydranten zufräsen! So gefährdet sie die Sicherheit Ihrer Bürger“, so der Wehrleiter in Steinheid. Hier gebe es zum Glück sehr viele Bürger, die selbstverständlich bei der täglichen Schneeräumung die Hydranten immer wieder frei räumen.

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