Mit Start des Oktobers können neu niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in Ilmenau eine Förderung von der Stadt erhalten. Den entsprechenden Beschluss der Verwaltung dazu hatte der Stadtrat in seiner Sitzung im September gefasst. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem, dass die Niederlassung beziehungsweise Betriebsaufnahme innerhalb der vergangenen zwölf Monate ab Antragstellung erfolgte und der Praxis- oder Apothekenbetrieb mindestens fünf Jahre im Gebiet der Stadt Ilmenau aufrechterhalten wird. „Dementsprechend können auch Niederlassungen rückwirkend bis Oktober 2023 grundsätzlich förderfähig sein“, erklärt Tommy Melchior, Leiter des Amtes für Finanzen.