Durch den neuen Straftatbestand soll verhindert werden, dass Plattformbetreiber straffrei davonkommen. Schon jetzt machen sie sich der Beihilfe schuldig, wenn ihre Online-Marktplätze für illegale Taten genutzt werden. Wenn ihnen aber keine Kenntnis von den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden kann, bleiben sie in der Regel unbehelligt.