Für die Verbesserung der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur hat der Landkreis Fördermittel in Höhe von rund 180 000 Euro bewilligt. Die entsprechenden Bescheide wurden den antragstellenden Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen Anfang April zugestellt.
Der Landkreis fördert den Ausbau der Wege mit 180 000 Euro. Projekte wie Brücken und Beschilderungen werden unterstützt. Anträge sind bis 30. Juni möglich.
Für die Verbesserung der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur hat der Landkreis Fördermittel in Höhe von rund 180 000 Euro bewilligt. Die entsprechenden Bescheide wurden den antragstellenden Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen Anfang April zugestellt.
Nach der Werbung weiterlesen
Zu den bezuschussten Projekten, die im Jahr 2025 vorangetrieben werden sollen, zählen beispielsweise die Sanierung einer Rad- und Fußgängerbrücke über die Hasel in Steinbach-Hallenberg, die Ausstattung des Radweges zwischen Solz und Melkers, die Planungsleistungen zum länderübergreifenden Radweg von Kaltennordheim nach Tann, das Aufstellen eines Versorgungsautomaten auf der Hohen Geba, die touristische Aufwertung der Rastplatzes Buchborn in Floh-Seligenthal, die Beschilderung und Ausstattung von Rad- und Wanderwegen in der Gemeinde Grabfeld oder die Errichtung einer Trekkingstation an den überregionalen Wanderwegen „Rhön-Rennsteig“ und „Rennsteig-Dolmar“ in der Gemeinde Kühndorf. Weitere Projekte drehen sich um die Beschilderung von Rad- und Wanderwegen sowie die Installation von Sitzgelegenheiten in verschiedenen Städten und Gemeinden des Landkreises. Die Antragsfrist für das Folgejahr 2026 endet am 30. Juni . Die Richtlinie und das Antragsformular sind auf der Homepage des Landratsamtes www.lra-sm.de unter Tourismus, Sport und Kultur, Tourismus im Landkreis zu finden.
Gefördert werden Maßnahmen an der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur. Dazu gehören die eigentlichen Bauprojekte, aber auch Beschilderungen und die Ausstattung mit zum Beispiel Infotafeln, Sitzgelegenheiten, Schutzhütten oder Fahrradständern an den Rad- und Wanderwegen. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, interkommunale Zusammenschlüsse oder gemeinnützige Vereine.
Ansprechpartnerin für weitere Informationen und bei Rückfragen zur Antragstellung: Franziska Trabert, Stabsstelle Kreisentwicklung – Tourismus, Tel: (03693) 48 58 391, E-Mail: f.trabert@lra-sm.de