Entgegen der bisherigen Pläne des Thüringer Bildungsministeriums soll es für bestimmte Gemeinschaftsschulen auch in Zukunft möglich sein, erst in der achten Klasse zu entscheiden, ob ein Kind in die nächste Klasse versetzt wird oder nicht. Gemeinschaftsschulen, die etwa nach reformpädagogischen Konzepte arbeiten und für die ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, sollten eine solche Versetzungsentscheidung weiterhin auch erst zu diesem Zeitpunkt treffen können, sagte Bildungsminister Christian Tischner (CDU) unserer Zeitung. Der bisherige Entwurf für eine Novellierung der Schulordnung solle angepasst werden, um diesen möglichen Ausnahmen eine rechtliche Basis zu geben. „Damit stärken wir die erprobten reformpädagogischen Schulkonzepte, die seit vielen Jahren erfolgreich mit ihren Ansätzen arbeiten.“