Bilderrätsel Wo stehen diese Häuser?

Adam Fox

Bilderrätsel zum Wochenende
Das Rätsel in der vergangenen Woche hat keinen Zusender vor große Herausforderungen gestellt.

 
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Wer weiß, wo sich diese historischen Häuser befinden? Foto: /Carl-Heinz Zitzmann

Den Sonneberger Stadtteil Wehd haben alle Einsender erraten können. Keiner lag daneben. Gemeldet haben sich in dieser Woche 60 Einsender. Während ein Dutzend eine Postkarte schickte, meldete sich der Rest per E-Mail. Eine Zuschauerin kündigte die Kerwa an, die an diesem Wochenende stattfinden wird. Immer wieder findet man unter den Antworten den Heimstättenring. Die Einsender kommen nicht nur aus dem Landkreis Sonneberg. Die Sonneberger sind in ganz Deutschland verteilt. Jena, Nürnberg und Neu-Ulm. Der weiteste E-Mail kam aus Neu-Ulm und hat somit laut Luftlinie in rund 270 Kilometer zurückgelegt. Obwohl wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht haben – am Ende kann es nur einen Gewinner geben. Unsere Redaktionslosfee hat sich für Christine Hofmann aus Sonneberg entschieden. Sie bekommt einen Gutschein der Privatbrauerei Gessner. Gratulation! Der Gutschein kann in der Lokalredaktion Sonneberg abgeholt werden.

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Das nächste Rätsel lässt nicht lange auf sich warten: Bei dem heutigen Bild handelt es sich ebenfalls um eine Ansammlung von historischen Häusern. Wer weiß, wo dieses Foto gemacht wurde, der hat eine Chance, den nächsten Gewinn abzustauben.

Einsendungen sind willkommen per Post an die Freies Wort-Lokalredaktion, Bahnhofstraße 60 in Sonneberg, per Fax an (0 36 75) 89 38 34 oder per Mail an gewinn-son@freies-wort.de.

Nur korrekte Einsendungen, die bis Freitag, 9. August, 12 Uhr in der Redaktion vorliegen, werden berücksichtigt. Zu gewinnen gibt’s, wie immer, einen Gessner-Gutschein.

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen des Gewinnspiels. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Infopflichten über die Verarbeitung Ihrer Daten sind einzusehen auf unserer Homepage unter https://www.insuedthueringen.de/mehr/recht/agb/ in der Rubrik „Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (…)“.