Bilderrätsel Wo befindet sich diese Straße?

Adam Fox

Bilderrätsel zum Wochenende
Besonders diejenigen, die oft zwischen Steinach und Sonneberg unterwegs sind, haben einen Vorteil.

 
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Wo könnte dieser Ort sein? Foto: chz

Die Redaktion erreichten auch diesmal wieder zahlreiche Zuschriften. Per Post waren es 14 Antworten auf das Bilderrätsel und per E-Mail meldeten 55 ihre Antworten. Bis auf eine Handvoll falsche Antworten haben alle anderen ein gutes Auge beziehungsweise gut recherchiert. In der Tat handelt es sich um den Sonneberger Ortsteil Blechhammer. Die auf dem Bild gezeigte Straße ist die Steinacher Straße. Blechhammer wurde 1848 zu Hüttengrund eingemeindet. Für den Ort bedeutend ist auch der Klettergarten am Bocksberg. Dieser wurde 1998 vom Deutschen Alpenverein errichtet.

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Hüttengrund wiederum wurde urkundlich erstmals in den Jahren 1604 erwähnt. Thomas Paul vom Herzog Casimir zu Coburg erhielt am 16. August 1604 – vor genau 420 Jahren also – das Recht auf Erbauung eines zweiten Hammers unterhalb und eines dritten Hammers oberhalb des Ölsetümpfels, die als Nebenbetrieb des Hüttenwerkes Hüttensteinach angelegt wurden. Aus diesen Hämmern wurden später Blechhämmer, wodurch Blechhammer seinen Namen erhielt. Bedeutend für den Ort war auch der Eisenbahnanschluss im Jahr 1886, der ganze Landstriche wirtschaftlich nach vorne brachte.

Doch wie bei jedem Bilderrätsel kann es nur einen einzigen Gewinner geben. Das Losglück meinte es diesmal gut mit Jochen Dorst aus Sonneberg. Herzlichen Glückwunsch! Der Gutschein kann in der Lokalredaktion Sonneberg abgeholt werden. Das nächste Rätsel lässt nicht lange auf sich warten: Wir gehen mal wieder ins Mittelgebirge und möchten wissen, wo die auf dem Bild abgebildete Straße zu finden ist. Wer weiß, wo dieses Foto gemacht wurde, der hat eine Chance, den nächsten Gewinn abzustauben.

Einsendungen sind willkommen per Post an die Freies Wort-Lokalredaktion, Bahnhofstraße 60 in Sonneberg, per Fax an (0 36 75) 89 38 34 oder per Mail an gewinn-son@freies-wort.de. Nur korrekte Einsendungen, die bis Freitag, 23. August, 12 Uhr in der Redaktion vorliegen, werden berücksichtigt. Zu gewinnen gibt’s, wie immer, einen Gessner-Gutschein.

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen des Gewinnspiels. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Infopflichten über die Verarbeitung Ihrer Daten sind einzusehen auf unserer Homepage unter https://www.insuedthueringen.de/mehr/recht/agb/ in der Rubrik „Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (…)“.