Bilderrätsel Neues Bild, neues Glück

Wieder nur richtige Einsendungen. Die Leute scheinen sich in Sonneberg gut auszukennen. Für neuen Rätselspaß ist aber schon gesorgt.

Wer weiß, wo sich diese Häuser befinden? Foto: Carl-Heinz Zitzmann

Das letzte Rätsel war dann doch eine leichte Übung: Rund 60 Mails und 20 Postkarten landeten in unseren Briefkästen, dazu ein Telefax in der Redaktion. Auf sämtlichen Einsendungen prangt groß und fett der gesuchte Name: Woolworthplatz. Ein Ort voller Geschichte: Im Jahr 1926 ließ Woolworth in Sonneberg ein fünfstöckiges Einkaufs- und Lagerhaus errichten – direkt gegenüber vom Bahnhof, auf einer Fläche von rund 5000 Quadratmetern. Während des Zweiten Weltkriegs diente das Gebäude dem Bekleidungsamt der Luftwaffe. Am 11. April 1945 dann der dramatische Wendepunkt: Es wurde zur Plünderung freigegeben und zerstört – noch bevor die Amerikaner die Stadt befreiten. Nun finden dort regelmäßig Veranstaltungen statt. Wie immer kann es nur einen glücklichen Gewinner geben. Diesmal darf sich Renate Schönheit aus Sonneberg über den begehrten Preis freuen. Der Gessner-Gutschein für den Glückspilz liegt bereit und kann zu den üblichen Geschäftszeiten in der Redaktion in der Sonneberger Bahnhofstraße abgeholt werden.

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Die neue Rätselnuss ist schon bereit, um geknackt zu werden. Wo könnten diese Häuser nur stehen? Unter allen korrekten Zusendungen wird ein Gutschein für einen Freikasten aus dem Sortiment der Heimatbrauerei verlost. Zuschriften sind willkommen per Post an die Freies Wort-Lokalredaktion, Bahnhofstraße 60 in Sonneberg, per Fax an (0 36 75) 89 38 34 oder per Mail an gewinn-son@freies-wort.de. Nur korrekte Einsendungen inklusive kompletter eigener Adressdaten, die bis Freitag, 8. November, 12 Uhr in der Redaktion vorliegen, werden berücksichtigt.

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen des Gewinnspiels. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Infopflichten über die Verarbeitung Ihrer Daten sind einzusehen auf unserer Homepage unter https://www.insuedthueringen.de/mehr/recht/agb/ in der Rubrik „Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (…)“.