Betreuung zu Hause Weniger Anträge auf Kinderkrankengeld

Eltern haben für die Betreuung ihrer Sprösslinge weniger Kinderkrankengeld beantragt als im Vorjahr. Foto: /Sebastian Gollnow

Etwa ein Drittel weniger Anträge auf Kinderkrankengeld hat es im vergangenen Jahr im Ilm-Kreis gegeben. Darüber informiert eine der in der Region vertretenen Krankenkassen.

 
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Ilm-Kreis - Trotz Einführung des pandemiebedingten Kinderkrankengelds sind im Ilm-Kreis bisher rund 34,4 Prozent weniger Anträge auf Kinderkrankengeld eingegangen als im Vorjahreszeitraum. Darüber informierte die Krankenkasse IKK classic für ihren Zuständigkeitsbereich. Thüringenweit registrierte die Krankenkasse einen Antragsrückgang um 27,7 Prozent. Berücksichtigt wurden alle Anträge, die bis zum 22. April vollständig eingegangen und bewilligt wurden.

45,5 Prozent der Kinderkrankengeld-Anträge im Landkreis erfolgte im Zusammenhang mit den coronabedingten Einschränkungen bei Schulbesuch und Kinderbetreuungsangeboten. Im ersten Quartal 2021 haben Eltern im Ilm-Kreis das Kinderkrankengeld bisher für durchschnittlich 4,6 Tage in Anspruch genommen. 37,7 Prozent der Anträge wurden von Vätern gestellt.

„Wir sehen einen verantwortungsvollen Umgang mit den erweiterten Ansprüchen auf Kinderkrankengeld“, sagt Marko Enke, Regionalgeschäftsführer der Krankenkasse. „Die Belastungen für Familien sind unter den anhaltenden Pandemiebedingungen enorm. Aus diesem Grund können Eltern den Anspruch auf zusätzliches Kinderkrankengeld auch weiterhin schnell und unbürokratisch geltend machen.“ Bei Beantragung von Kinderkrankengeld aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen verzichtet die Krankenkasse bis auf weiteres auf die entsprechenden Bescheinigungen von Kitas und Schulen. Der Antrag ist auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden.

Seit Januar 2021 können gesetzlich versicherte Eltern pro Kind und Elternteil 20 statt zehn Tage Kinderpflegekrankengeld beantragen. Dieser Anspruch wurde jüngst um weitere zehn Tage erhöht. Damit können Eltern pro Kind und Elternteil 30 statt zehn Tage Kinderpflegekrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind. Sind mehr als zwei Kinder im Laufe des Jahres 2021 zu betreuen, gilt eine Obergrenze von maximal 65 Tagen je Elternteil beziehungsweise 130 Tagen bei Alleinerziehenden. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind durch coronabedingte Einschränkungen in Schulen oder Kitas zu Hause betreut werden muss und die Eltern im Homeoffice arbeiten könnten.

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