Weil der 33-jährige Fahrer aber nur kurze Zeit nach der ersten Anzeige erneut das Gesetz missachtete, entschieden sich die Beamten, den zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt zu kontaktieren, der wiederum, nach Rücksprache mit einem Richter, die Beschlagnahme des Fahrzeugs anordnete. Der Ford wurde abgeschleppt, eine erneute Anzeige gefertigt und der Mann musste zu Fuß nach Hause. Die Ermittlungen laufen.