In dem Fall ging es um eine Frau, die in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Sie ließ in ihrem Haus einen Treppenlift einbauen, um eigenständig in den Keller zu kommen und dort einen Massagesessel und eine Hängeschaukel nutzen zu können. Das lindere ihre Behinderung, argumentierte sie, und verlangte einen Zuschuss für den 5500 Euro teuren Einbau.