Kritik gegen Polizeibeamte
Im ersten Prozess sorgte das Gericht dafür, dass ein Handy des Angeklagten durch die Polizei vollständig ausgewertet wurde. Als ihre Mandantinnen bei der Polizei mit Aufnahmen konfrontiert worden seien, seien sie schockiert gewesen, sagte eine Nebenklage-Anwältin zu Beginn des Prozesses im Oktober. Sie hätten bis zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, „dass sie zu Opfern geworden waren“. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Kritik gegen Polizeibeamte wurde bereits im ersten Prozess laut – inzwischen gibt es den Angaben zufolge interne Ermittlungen gegen Berliner Polizisten. Beamte, die im Fall der Abiturientin von einer Notärztin alarmiert worden waren, sahen trotz Hinweisen auf Straftaten zunächst keinen Anlass, zu ermitteln. Die Familie der damals 20-Jährigen, die minutenlang reanimiert werden musste, erstattete Strafanzeige und beharrte auf Ermittlungen.