Bad Salzungen - Im gesamten Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach „ist für alle Bestände mit gehaltenem Geflügel die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen angeordnet. Alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises anzuzeigen“, heißt es in der Mitteilung aus dem Landratsamt.
Bekämpfung der Geflügelpest Stallpflicht angeordnet
red 15.12.2021 - 13:58 Uhr