Bekämpfung der Geflügelpest Stallpflicht angeordnet

red

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises erlässt eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest: Stallpflicht ist angesagt.

 
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Ab in den Stall! Foto: Heiko Matz

Bad Salzungen - Im gesamten Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach „ist für alle Bestände mit gehaltenem Geflügel die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen angeordnet. Alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises anzuzeigen“, heißt es in der Mitteilung aus dem Landratsamt.

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Über die Aufhebung der Stallpflicht wird zum entsprechenden Zeitpunkt über eine öffentliche Bekanntmachung informiert.

Bei Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Telefon 03695/617301 oder per E-Mail an veterinaer.lebensmittel@wartburgkreis zur Verfügung.