Mit ihrem Beschluss werden die Meininger Verwaltungsrichter das Ansehen der Beamten nicht gesteigert haben. Soll es allen Ernstes so sein, dass nun alle Beamtengehälter steigen müssen, weil Berufsanfänger im Staatsdienst nicht viel mehr verdienen als eine größere Bürgergeld-Familie im Geldbeutel hat? Darüber muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden; völlig offen, wann und wie. Klar ist: Falls die Karlsruher so urteilen sollten wie ihre Meininger Kollegen, dann birgt das großen sozialen Sprengstoff.