München - Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden Gema, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von "Atemlos" bis "Männer" - Urheberrechte verletzt habe.
Bayern Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht
dpa 11.11.2025 - 10:22 Uhr