Das sogenannte gemeindliche Einvernehmen, sprich die Zustimmung zu Bauanträgen zu geben ist meist Formsache bei Ratssitzungen. Denn Baugenehmigungen erteilt nicht der Gemeinde- oder Stadtrat, sondern die Behörde im Landratsamt. Doch das gilt nur, wenn für Grund und Boden, wo der Bauwillige etwas an- oder neubauen will, entsprechend vorhandener Bebauungspläne eine Bebauung zulässig ist.
Baurecht Wunsch und Wirklichkeit
Tino Hencl 22.08.2024 - 00:00 Uhr