Baugebiet Wildprechtroda Umstrittenem Bebauungsplan zugestimmt

Luca Schmidt
Hier sollen circa 16 Baugrundstücke entstehen. Foto: Heiko Matz

Das umstrittene Vorhaben der Stadt Bad Salzungen, in Wildprechtroda „Am Rehbach“ ein Wohngebiet entstehen zu lassen, nimmt weiter Form an.

 
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Mit zwei Gegenstimmen wurde der Beschluss im Bad Salzunger Stadtrat mehrheitlich gefasst, den Bebauungsplan „Am Rehbach“ in Wildprechtroda zu akzeptieren. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte einstimmig zugestimmt. Hierbei wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden geprüft. Vor allem aus der Öffentlichkeit gab es immer wieder laute Kritik an dem Bauvorhaben der Stadt. Diese begründet das Projekt wie folgt: „Mit dem Wohngebiet, das eine Fläche von circa 1,4 Hektar umfasst, soll den regionalplanerischen Entwicklungszielen der Stadt Bad Salzungen entsprochen werden.“ Das Gebiet gehöre zu den wenigen Bereichen der Stadt, die auch ohne umfassende Neuordnung Potenziale für die Nutzung als Wohnbebauung aufweisen, steht in der Begründung der Satzung. Momentan befinden sich die vorgesehenen Baugrundstücke in privater Hand und werden als Grünfläche genutzt. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Schaffung „attraktiver Einzelhäuser“ ist geplant, steht in der Beschlussvorlage. Die Planung sieht dabei etwa 16 Baugrundstücke vor.

In der Vergangenheit haben rund 200 Bürger Unterschriften gesammelt, um sich gegen das neue Baugebiet zu wehren.

Aus ihrer Sicht ginge es nicht darum, Bauplätze zu verhindern, sondern um den „ungeeigneten Standort“. Denn das vorgesehene Baugebiet nehme bei Starkregen oder schmelzendem Schnee viel Wasser auf. Neben diesem Problem ging es den Bürgern auch um den Naturschutz. In der Begründung der Stadt steht, dass keine gesetzlich geschützten Biotope dort bestehen. Dennoch würden dort laut den Bürgern viele Tiere leben. Der Bebauungsplan sieht zudem vor, den Teichgraben umzuverlegen, sodass er in den Rehbach mündet.

Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird nun zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht. Erst mit der Bekanntmachung, ob er genehmigt ist, tritt er in Kraft.

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