Bamberg Sexueller Missbrauch bereits verjährt

Martin Schweiger

Im Haßfurter Vergewaltigungsfall von 2009 legte der Täter Revision gegen das Urteil ein. Fünf Jahre und drei Monate Haft bleiben jedoch. Denn das Opfer leidet weiter schwer.

Sexueller Missbrauch bereits verjährt Quelle: Unbekannt

Bamberg - Weil er im August 2009 einen damals 14-jährigen Praktikanten in einer Lagerhalle in Haßfurt vergewaltigt hat, hat das Landgericht am Montag einen 41-Jährigen aus dem Kreis Schweinfurt wegen Vergewaltigung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits das zweite in diesem Fall: Im Mai vergangenen Jahres hatte das Landgericht den Angeklagten wegen zweifacher Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Verurteilte legte dagegen jedoch Revision ein - mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs bereits im Jahr 2014 verjährt war, weshalb der Täter lediglich wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilt werden könne. Der BGH verwies den Fall daher zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht.

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Der Geschädigte hatte die Taten erst im März 2018 angezeigt, weil der Angeklagte ihm befohlen hatte, niemandem etwas davon zu erzählen. Laut Nebenklagen-Anwältin Sabine Müller leidet ihr Mandant bis heute unter den Folgen der Tat. Er könne vor einem Termin mit ihr tagelang nicht schlafen. Als er eine Ladung zur erneuten Verhandlung erhielt, habe er Panikattacken bekommen, erzählte die Anwältin vor Gericht. Zur Verhandlung musste er nicht erscheinen. Eine erneute Aussage blieb ihm also erspart.

Da der Angeklagte bei den Taten einen weißen Doktorkittel und ein Stethoskop trug, habe ihr Mandant große Probleme damit, sich von Ärzten behandeln zu lassen. Als der Geschädigte im Juli dieses Jahres von einer Wespe gestochen wurde, schob er trotz einer Wespenallergie einen Krankenhausbesuch solange hinaus, bis er Lähmungserscheinungen hatte. Er ließ sich dann doch von einem Freund ins Krankenhaus fahren, wo er wegen der Corona-Krise jedoch alleine eintreten musste. Er habe Angst vor der Dunkelheit und vor älteren Männern. Einen Therapieplatz habe er erst vor Kurzem gefunden. 9000 Euro hat der Täter bereits an sein Opfer als Schmerzensgeld bezahlt. Vor Gericht einigten sich die Parteien auf die Zahlung von weiteren 6000 Euro als "Teilvergleich".

Eine Entschuldigung des Täters für seine Taten akzeptiere ihr Mandant nicht, ließ dieser über seine Anwältin ausrichten. Die Staatsanwältin forderte eine Strafe von fünf Jahren und neun Monaten. Der Angeklagte sei mit krimineller Energie vorgegangen, indem er die Tat mit einem "perfiden Plan" ausführte: Er habe sich einen Arztkittel und ein Stethoskop besorgt und die Taten am Ende des Arbeitstages ausgeführt, als die anderen Angestellten die Firma bereits verlassen hatten, und habe seine Machtposition als Vorgesetzter ausgenutzt.

Der Verteidiger erachtete vier Jahre und drei Monate Haft als angemessen, da die Taten schon lange zurückliegen und sein Mandant "extrem haftempfindlich" sei. Seit fast zwei Jahren befinde er sich sehr isoliert in U-Haft und habe zuletzt wegen der Corona-Krise keinen Besuch empfangen können.

Richterin Marion Schmidt begründete das Strafmaß von fünf Jahren und drei Monaten mit den erheblichen Folgen der Taten für den Geschädigten. Positiv sei das umfassende Geständnis zu werten.

Neben den Prozesskosten muss der Angeklagte auch die Kosten der Nebenklage und der Revision bezahlen. "Es tut mir leid", waren die letzten Worte des Angeklagten, der ebenso wie die Staatsanwältin die Strafe akzeptierte. Das Urteil ist somit rechtskräftig.