Sobald eine Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar ist, darf man auf einen anderen Zug mit demselben Ziel umsteigen. Das gilt auch bei Tickets mit Zugbindung und grundsätzlich auch für höherwertige Züge. Dann muss man aber erst den Aufpreis bezahlen und kann ihn erst nachträglich zurückfordern. Besitzer eines Quer-durchs-Land- oder Ländertickets dürfen nicht kostenfrei umsteigen.
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Ist auch beim 9-Euro-Ticket eine Rückerstattung möglich?
Es gilt eine Bagatellgrenze von vier Euro. Niedrigere Entschädigungsbeträge werden nicht ausgezahlt. Das heißt zum Beispiel: Beim 9-Euro-Ticket wird erst ab zwei Stunden Verspätung eine Entschädigung fällig. Es ist aber möglich, mehrere Entschädigungsanträge zu sammeln und diese gebündelt im Reisezentrum abzugeben oder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main einzuschicken.
Wie stellt man den Antrag, um an sein Geld zu kommen?
Die Bahn bietet dafür das Fahrgastrechte-Formular an. Dieses bekommt man beim Zugbegleiter, im DB Reisezentrum und online (fahrgastrechte.info/servicecenter-fahrgastrechte). Der Antrag kann auch formlos schriftlich gestellt werden. Bei elektronischen Tickets kann man auch über ein Kundenkonto auf bahn.de oder für die App DB Navigator die Entschädigung einfordern. Entschädigungen für Tickets, die am Schalter oder Automaten gekauft worden sind, können nur schriftlich beantragt werden.