Bad Liebenstein - Sollte ein Grab über die Liegezeit hinaus bestehen bleiben, weil der Verstorbene für die Kurstadt oder ihre Ortsteile eine wichtige Bedeutung hatte? Oder gilt eine Grabanlage als schützenswert, weil sie architektonisch besonders ist? Mit diesen Fragen hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Kurstadt ausführlich befasst. Mit Edith Raddatz vom Schweinaer Ortschronikverein und Fritz-Eberhard Reich von den Bad Liebensteiner Natur- und Heimatfreunden wurden hierbei auch sachkundige Bürger zu Rate gezogen.