Viele Garagen in den großen Bad Salzunger Wohngebieten sind zu DDR-Zeiten gebaut worden – und zwar privat auf staatlichen Grundstücken. Ein Zustand, den das Bürgerliche Gesetzbuch nicht vorsieht und der mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz 1995 geregelt werden sollte: Bei Verträgen, die vor dem 3. Oktober 1990 geschlossen wurden, sind die Garagenbesitzer mit dem Zeitwert zu entschädigen, wenn das Gelände anderweitig genutzt werden soll. Diese Regelung ist Ende 2006 ausgelaufen. Heißt: Wenn die aus DDR-Zeit stammenden Pachtverträge danach gekündigt wurden oder werden, fällt das Bauwerk an den Grundstückseigentümer – und zwar ohne Entschädigung. Das passiert gerade in Bad Salzungen bei rund 1900 Garagengrundstücken an 23 Standorten und sorgt für Unmut und böse Worte.
Bad Salzungen Garagen-Zoff: Böse Worte in der Bürgerversammlung
Susanne Möller 25.10.2024 - 14:12 Uhr