Bad Salzungen/Bad Liebenstein - Wenn jemand etwas falsch gemacht hat, aber tatsächlich gute Gründe für die Annahme hatte, keinen Fehler gemacht zu haben? Dann heißt das, wenn die Sache vor Gericht kommt, dass geprüft werden muss, ob es sich um einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" handelt.
Bad Salzungen/Bad Liebenstein Die Sache mit dem "unvermeidbaren Verbotsirrtum"
Redaktion 25.11.2020 - 16:44 Uhr