Während der Zwölf Nächte (24. Dezember bis 6. Januar) darf kein Stall ausgemistet werden, sonst stirbt im Verlaufe des Jahres ein Tier. Ebensowenig darf man Wäsche zum Trocknen aushängen; wer das tut, muss im nächsten Jahr einem Familiengliede den Sarg schmücken oder so viel Häute des gefallenen Viehes aufhängen, als er Stuck Wäsche ausgehangen hat.