Auf der Tagesordnung der Bad Liebensteiner Stadtratssitzung stand am Donnerstagabend die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer. Die Satzung müsse an das neue Grundsteuergesetz, das ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt, angepasst werden, hatte Bürgermeisterin Susanne Rakowski (CDU) vor der Abstimmung informiert. An den Hebesätzen werde aber erst einmal nichts geändert. Der Grund: „Aktuell haben wir in der Verwaltung einen Erhebungsstand von etwa 60 Prozent, das versetzt uns aber noch nicht in die Lage zu sagen, wie sich die Neuregelung rechnerisch auf unseren Haushalt auswirkt“, erklärte die Bürgermeisterin. Solange dies nicht klar sei, solle erst einmal alles so bleiben, wie es ist. Auch die Hebesätze der Gewerbesteuer werden beibehalten.
Bad Liebenstein Unklarheit bei der Grundsteuer
Marie-Luise Otto 06.12.2024 - 18:00 Uhr