• einen elektronischen Mikrochip oder eine Tätowierung haben
• über einen gültigen EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) verfügen oder eine amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht-EU-Staaten) haben. Hier müssen Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sein.
• gegen Tollwut geimpft sein
• Impfpapiere sowie ggf. einen Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest) haben
Wer mit einem Hund in einen Nicht-EU-Staat einreist, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist (beispielsweise die Türkei oder Ägypten) muss zuvor einen Bluttest mit dem Tier in einem EU-zugelassenen Labor durchführen lassen.
Bei Einfuhr bzw. Wiedereinfuhr aus einem Nicht-EU-Staat müssen die Tiere angemeldet werden. Auch hier gilt, dass bei Privatpersonen nicht mehr als fünf Haustiere mitgeführt werden dürfen.
Frühzeitige Information über Bestimmungen wichtig
Wer mit einem oder mehreren Hunden in den Urlaub fährt oder plant einen Vierbeiner aus dem Ausland mitzubringen, sollte sich in jedem Fall frühzeitig über die Bestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Bei Flugreisen müssen zudem die Vorgaben der jeweiligen Airline beachtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Zolls sowie bei den für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden.