Lediglich ein Bier – das behauptete der Angeklagte am Amtsgericht Sonneberg – habe er beim Frühschoppen getrunken, bevor er in sein Auto gestiegen sei. Doch wie kamen beim Alkoholtest 1,77 Promille zustande? Diese Frage stellte sich auch die Staatsanwaltschaft. Denn die Promillezahl lässt sich mit einem Bier wohl kaum erreichen. Geht man von einem 50-jährigen Mann aus, der 1,80 Meter groß und 85 Kilogramm schwer ist, so müsste er innerhalb einer Stunde fünf Bier à 0,5 Liter trinken, um den Promillewert des Alkoholtests zu erreichen.
Aus dem Gerichtssaal Mit „nur einem Bier“ 1,77 Promille erreicht
bs 13.11.2024 - 15:13 Uhr