Die Staatsanwältin sah alle Vorwürfe als bestätigt an, was ihr den Zwischenruf des Angeklagten einbrachte, das stimme alles nicht, „ich bin das nicht gewesen“, jedoch die Klägerin nicht die Butter vom Brot nehmen ließ mit sofortigem Konter, „doch“, denn das hätten sämtliche Zeugen genau so bestätigt. Sie forderte, da sich Geldstrafen bei ihm nicht bewährt hätten, elf Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie 300 Stunden ehrenamtliche Arbeit und eine Alkohol-Therapie.
200 Stunden ehrenamtliche Arbeit
In seinem letzten Wort wirkte der Angeklagte völlig verwirrt und erklärte nach zweifacher Aufforderung dazu dann, er wolle gegen den ersten Zeugen „Anzeige wegen schwerer Körperverletzung“ erstatten, denn er sei hingefallen. Das könne er gerne nach dem Urteilsspruch bei der Polizei erledigen, bot der Richter ihm an, der den Mann schuldig verurteilte in allen angeklagten Fällen. Neben der angedrohten Haftstrafe muss er zwingend 200 Stunden ehrenamtliche Arbeit ableisten und sich einmal monatlich bei der ambulanten Suchtbehandlung vorstellen. Das Gericht habe die Alkoholisierung zu den Tatzeiten als mildernd berücksichtigt, so der Vorsitzende. Allerdings sei er unbelehrbar und inzwischen nun dreimal allein wegen des Verwendens nationalsozialistischer Symbolik verurteilt. Mache er weiter so, gebe es auch keine Strafaussetzung zur Bewährung mehr, so der Richter. gbe