Für alle Bestände von gehaltenen Vögeln ordnete der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereits am 22. Oktober die Aufstallung an. Dies bedeutet, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die vor Einträge und dem Eindringen von Wildvögeln von oben schützt. Damit soll verhindert werden, dass sich die Geflügelgrippe, auch Geflügelpest genannt, in den heimischen Beständen ausbreiten kann.