Deutschland hat wunderbare und sehr viele Gesetze, an die sich aber niemand hält. Offiziell darf vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr geknallt werden, sofern die Kommunen keine weitergehenden Verbotsregeln erlassen haben (so wie in der Altstadt von Schmalkalden). Aber jedes Jahr kommt es anders: Sobald die ersten Feuerwerke und Böller am 29. Dezember vor Sonnenaufgang verkauft werden, wird auf Teufel komm raus losgeballert.