Zu einer Haftstrafe verurteilt in erster Instanz. Zu einer höheren Haftstrafe verurteilt in zweiter Instanz. Jetzt steht der Mann, er ist Mitte vierzig, sein Vorstrafenregister ist recht lang, wieder vor Gericht, vor einer Berufungskammer am Landgericht Meiningen. Nicht, wie man annehmen könnte, in der Hoffnung, man glaube dieses Mal seine Version der unschönen Geschichte, die ihn auf die Anklagebank gebracht hat. Sondern, um ein Geständnis abzulegen und die Möglichkeit zu eröffnen, eine Strafe zu bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Und – das ist dem Mann wohl ex-trem wichtig – um sich endlich wieder um einen Führerschein bemühen zu können, dessen Fehlen ihn schon unzählige Male in Schwierigkeiten gebracht hat. „Er will jetzt abschließen“, sagt sein Verteidiger.