Lauscha - Schnee in (früher eigentlich ganz normalen) Mengen, Eis auf den Dächern und Lawinengefahr angesichts des gegenwärtigen Tauwetters haben in der Glasbläserstadt die Ordnungshüter auf den Plan gerufen. Angesichts der Gefahr für Passanten und Verkehrsteilnehmer durch abgehende Dachladungen oder nicht begehbare Bürgersteige sind die Forderungen der Stadt verständlich, für zahlreiche Haus- und Grundstückseigentümer in hochbetagtem Alter allerdings oft schwer umsetzbar. „Bei mehreren Ortsbegehungen wurde festgestellt, dass der Schneeräumpflicht gar nicht oder nur teilweise nachgekommen wird“, informiert die Stadt Lauscha auf ihrer Homepage. Und weist im Nachgang auf ihre Satzung über die Straßenreinigung vom 3. Dezember 1999 und die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lauscha vom 17. Dezember 2009 hin. „Demnach gilt für die Schneeräumung ..., dass die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zur räumen haben, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird“, heißt es dort.