Auch wenn’s schwerfällt: Auch wenn’s schwerfällt: es muss geräumt werden

Doris Hein
Wenn der Schnee erst einmal eine derartige Schieflage erreicht hat, hält es ihn meist nicht mehr lange auf dem Dach. Dann ist für Passanten Vorsicht angesagt. Foto:  

Angesichts der aktuellen Gegebenheiten erinnert das Ordnungsamt der Glasbläserstadt deren Bürger an ihre Schneeräumpflichten.

 
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Lauscha - Schnee in (früher eigentlich ganz normalen) Mengen, Eis auf den Dächern und Lawinengefahr angesichts des gegenwärtigen Tauwetters haben in der Glasbläserstadt die Ordnungshüter auf den Plan gerufen. Angesichts der Gefahr für Passanten und Verkehrsteilnehmer durch abgehende Dachladungen oder nicht begehbare Bürgersteige sind die Forderungen der Stadt verständlich, für zahlreiche Haus- und Grundstückseigentümer in hochbetagtem Alter allerdings oft schwer umsetzbar. „Bei mehreren Ortsbegehungen wurde festgestellt, dass der Schneeräumpflicht gar nicht oder nur teilweise nachgekommen wird“, informiert die Stadt Lauscha auf ihrer Homepage. Und weist im Nachgang auf ihre Satzung über die Straßenreinigung vom 3. Dezember 1999 und die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lauscha vom 17. Dezember 2009 hin. „Demnach gilt für die Schneeräumung ..., dass die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zur räumen haben, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird“, heißt es dort.

Die zu reinigende Fläche erstrecke sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehrerer Straßen hin liegt, bis zur Mitte der Straße. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.

Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden.

Diese und weitere Vorschriften sind auf der Homepage der Stadt Lauscha abrufbar und im Rathaus einsehbar.

Da ab heute wieder reichlich Schneefall prognostiziert wurde, dürften Schnee und Eis noch länger Thema in der Region bleiben.

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