Verteidigung will auch früheres Urteil anfechten
Derzeit verbüßt der 47-Jährige eine siebenjährige Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Sie wird wegen angerechneter Untersuchungshaft bereits am 17. September 2025 verbüßt sein, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitteilte. Anschließend muss er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 6. Januar 2026 absitzen, sollte er nicht 1.446 Euro zahlen.
Die Verurteilung wegen der Vergewaltigung der US-Amerikanerin will Verteidiger Fülscher beim Landgericht Göttingen anfechten. Während seines Plädoyers kündigte er einen Wiederaufnahmeantrag an. Fülscher sagte, dass sich im aktuellen Vergewaltigungs-Prozess neue Tatsachen ergeben hätten, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens forderten. So habe etwa ein Zeuge Lügen eingeräumt.
Zudem wurde bekannt, dass die zum Auftakt des Vergewaltigungs-Prozesses ausgeschlossene Schöffin inzwischen einen Strafbefehl erhielt. Wie die "Braunschweiger Zeitung" berichtet, wurde die Frau wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in vier Fällen schuldig gesprochen. Sie hatte 2019 auf X wegen der Abholzung des Regenwaldes zur Tötung des damaligen brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro aufgerufen. Das Urteil ist rechtskräftig.