Atypische Geflügelpest Auch private Hühnerhalter müssen impfen lassen

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Sonneberg erinnert an den Impfschutz für Hühner- und Putenbestände. Die Fallzahlen der atypischen Geflügelpest steigen.

Die Impfpflicht gilt auch für private Hühnerhalter. Foto: dpa/Kirsten Neumann

Die Newcastle Disease (ND), auch atypische Geflügelpest genannt, ist eine tückische Erkrankung, die Hühner und Puten befallen kann. Aufgrund der aktuell steigenden Anzahl an Ausbrüchen der Krankheit in Hausgeflügelbeständen in Brandenburg und Bayern weisen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise Sonneberg und Saalfeld-Rudolstadt nochmals alle Geflügelhalter auf die gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht hin. Sie gelte sowohl für gewerbliche Betriebe als auch für Hobbyhaltungen von Hühnern und Puten.

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Hoch ansteckend und anzeigepflichtig

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche. Tritt sie auf, ist die sogenannte Keulung der Tiere in dem betreffenden Betrieb rechtlich vorgeschrieben. Die Seuche verbreitet sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Angesichts wiederholter und großflächiger Ausbrüche in Polen seit September 2024 und nun auch in Deutschland, in Brandenburg und in Bayern, ist die Lage angespannt, heißt es seitens der beiden Behörden.

„Die Krankheitsanzeichen beim Geflügel sind denen der Geflügelpest sehr ähnlich. Besonders auffällige erste Anzeichen für die Erkrankung sind der drastische Rückgang der Legeleistung, dünnschalige bis schalenlose Eier, wässriges Eiklar sowie dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der mitunter mit Blut durchmischt ist. Bei rascher Ausbreitung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100 Prozent“, erläutert die Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landratsamtes Sonneberg, Bianca Milas.

Atemnot und bläulich gefärbte Kämme

Bei leicht verzögertem Verlauf überwiegen folgende Symptome: Absolute Teilnahmslosigkeit, keine Futter- und Wasseraufnahme, massive Atemprobleme, geschwollene Augenlider und wegen des Sauerstoffmangels bläulich verfärbte Kämme. Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf, beschreibt die Fachfrau weitere Symptome.

Dem vorbeugenden Schutz vor der Newcastle Disease komme deshalb besondere Bedeutung zu. Um flächendeckend Schutz vor der Tierseuche zu erreichen, sei es entscheidend, dass jeder Hühner- und Putenhalter seiner Impfpflicht gewissenhaft nachkomme. Seit über 30 Jahren gelte diese Impfpflicht für alle Hühner- und Putenhaltungen in Deutschland. „Das bedeutet: Alle Hühner und Puten, auch die in Kleinstbeständen sind durch einen Tierarzt beziehungsweise unter seiner Aufsicht gegen ND impfen zu lassen. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise zu führen“, hebt Bianca Milas hervor.

Verweigerung ist ein Ordnungswidrigkeit

Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand und auf Geflügelmärkte und -ausstellungen gebracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere regelmäßig gegen die ND geimpft worden ist. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überprüft jährlich stichprobenartig den Impfstatus von Beständen. Zuwiderhandlung gegen die Impfpflicht gelten als Ordnungswidrigkeiten.

Saubere Ställe sind ein Muss

„Genau wie bei der Geflügelpest ist auch die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Geflügels entscheidend. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören zum Beispiel Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen oder Kleidung, sowie Maßnahmen der Personalhygiene“, betont Bianca Milas abschließend.

Bei Verdacht sofort Tierarzt informieren

Die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt fordern zudem alle Geflügelhalter im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auf, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und bei Krankheitsanzeichen wie erhöhter Sterblichkeit, Verhaltensänderungen, verminderter Legeleistung oder Durchfall unverzüglich eine tierärztliche Klärung zu veranlassen. „Treten klassische Symptome wie Atemnot, Ödeme an Kopf- und Kehllappen oder verklebte Augen auf, ist umgehend das Veterinäramt zu informieren. Zudem sind der Impfstatus der gehaltenen Hühner und Puten sowie die Einhaltung und ordnungsgemäße Dokumentation der vorgeschriebenen Impfintervalle sorgfältig zu überprüfen“, betont die Sprecherin des Landkreises, Franziska Ehms.

Bei Fragen stehen die betreuenden Haustierärzte sowie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer (0 36 72) 82 37 32 zur Verfügung.

www.kreis-sonneberg.de/landkreis/gesundheit/veterinaerwesen-und-lebensmittelkontrolle