Auch wenn sie verurteilte Straftäter waren und hierzulande jahrelang im Gefängnis saßen: Die vier Afghanen, die vorige Woche in ihre Heimat zurückgebracht worden sind, wurden vom Freistaat Thüringen nicht mittellos in ein Land zurückgeschickt, das ihnen nach vielen Jahren Abwesenheit fremd geworden sein dürfte. Wie das Justiz- und Migrationsministerium auf Nachfrage mitteilte, wurde in ihrem Fall entschieden, dass ihnen grundsätzlich eine sogenannte Rückkehrhilfe in Höhe von 1000 Euro zusteht.