Aktuell lägen dem LBV mehrere Fälle vor: Unter anderem sei bei einem Rotmilan aus Obing im Landkreis Traunstein eine Carbofuran-Vergiftung nachgewiesen worden. In Eschau nahe Miltenberg sei ein Habicht durch einen präparierten Taubenköder vergiftet worden, das Tier habe aber gerettet werden können. Auch bei einem toten Rotmilan bei Pförring im Landkreis Eichstätt habe sich der Verdacht auf Carbofuran bestätigt.
Illegale Tierfallen und bei der Mahd verletzte Rehkitze
Die Vorsitzende des Vereins Wildes Bayern, Christine Miller, berichtet von Straftaten jenseits der Greifvogel-Vergiftungen: Dazu gehörten die Verwendung nicht genehmigter Tierfallen oder die falsche Verwendung genehmigter Fallen. Bei Lebendfallen müsse beispielsweise gewährleistet sein, dass das gefangene Tier sofort kontrolliert und nicht unnötigen Qualen ausgesetzt wird. Der Umgang mit Tierfallen sei ein Handwerk, das man "verantwortungsvoll ausüben muss, um Straftaten und Tierleid zu vermeiden."
Ein weiteres Problem sei das Verwaisen von Jungtieren, indem man die Elterntiere tötet, oder das qualvolle Verletzen von Rehkitzen bei der Mahd. Mehrmals habe der Verein in den vergangenen Jahren deswegen Anzeigen erstattet. Leider würden derartige Fälle nicht von jeder Staatsanwaltschaft gleichermaßen ernst genommen, kritisiert Miller.
Hier nennt WWF-Sprecherin Daniela Unsin ein Beispiel aus Oberbayern: Dort sei eine illegale Tierfalle mit einem lebenden Huhn als Köder sichergestellt und der Angeklagte ermittelt und wegen Jagdwilderei angeklagt worden. Das Verfahren sei aber kurz darauf von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden.
Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Das Tierschutzgesetz besagt, dass mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird, wer "ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt".