Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht ruft den Europäischen Gerichtshof wegen der Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in einer Detailfrage an. Es gehe darum, wie die Höchstdauer von Arbeitnehmerüberlassungen zu berechnen sei, wenn die Firma verkauft wird, an die ein Arbeitnehmer entliehen wurde, teilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit. Anlass ist ein Fall aus Nordrhein-Westfalen.