Ausgerechnet beim Gedenken an die Pogrome von 1938 wird er in den asozialen Netzwerken wieder mal in den Mund genommen: Der Begriff von der „Staatsräson“ – zu der in Deutschland ja auch das Existenzrecht Israels gehört. Wer diesen Zusammenhang zieht, der will damit behaupten, das Gedenken und das Mahnen angesichts der Opfer des Holocausts, der von Deutschland ausging, sei einfach nur staatlich verordnet, eine Pflichtübung der Kranzniederlegungen und hochrangigen Reden.